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Die Regierungs-Entscheidung
Am 28.08.2010 wurde eine Verordnung unterzeichnet, welche mit 01.09.2010 in Kraft tritt. Der Inhalt dieser Verordnung
beinhaltet die Reduzierung der Höchstbeträge von Provisionssätzen für Wohnungsmieter. Bei Vertragsbefristungen von bis zu
3 Jahren wird die Provision auf den einfachen monatlichen Mietzins reduziert. Bei Mietverträgen über 3 Jahre können in
Zukunft nur mehr 2 statt 3 Monatsmieten verrechnet werden.